Para Schießsport 2026 – frühzeitig klassifizieren, Hilfsmittel prüfen und gut vorbereitet in die Meisterschaften starten
Der Schießsport gehört zu den Sportarten die sich am besten für fast alle Arten von Behinderungen sich an den jeweiligen Sportler individuell ausrichten lässt und bietet damit einer wirklich breiten Masse an Menschen mit unterschiedlichen körperlichen Einschränkungen die Möglichkeit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen und sich sportlich weiterzuentwickeln. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht jede Behinderung gleich bewertet wird und nicht jede Erkrankung automatisch zu einer sportlich relevanten Klassifizierung führt.
Entscheidend ist, wie sich eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung auf die Ausübung des Schießsports auswirkt. Dazu gehören beispielsweise Einschränkungen der Knochen, Gelenke und Muskulatur, der Beweglichkeit und Kraft, der Handfunktion sowie neurologische Beeinträchtigungen, die das Halten und Bedienen des Sportgerätes beeinflussen.
Grundlage für den nationalen Schießsport sind die jeweils gültige Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, insbesondere Teil 9 und Teil 10, sowie die ergänzenden Regelungen für den Behindertensport. Wenn man bedenkt das es aktuell drei feste Bestandteile an Sportgeräte aktuell Berücksichtigung finden darunter fallen die Gewehr- , Pistolen- und Bogendiziplinen der neuen Bereich des Blasrohrschiessen ist im Parasport noch aktuell im Aufbau .
Für internationale Wettkämpfe gelten zusätzlich die jeweiligen Bestimmungen von World Shooting Para Sport.
1. Welche Erkrankungen und Behinderungen können eine Klassifizierung begründen?
Eine Klassifizierung kann infrage kommen, wenn eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung die sportliche Ausübung wesentlich einschränkt und die dafür vorgesehenen Kriterien erfüllt sind.
Dazu können beispielsweise gehören:
* Erkrankungen und Verletzungsfolgen an Knochen und Gelenken
* ausgeprägte Arthrose mit eingeschränkter Beweglichkeit
* Folgen von Knochenbrüchen und Operationen mit bleibenden Funktionsverlusten
* Sehnenrupturen und Muskelschäden mit erheblichem Kraftverlust
* Einschränkungen des Schultergürtels und der Arme
* Lähmungen und Querschnittlähmungen
* neurologische Erkrankungen mit Auswirkungen auf Muskelkraft, Koordination oder Bewegungssteuerung
* Amputationen und andere anerkannte Beeinträchtigungen der Gliedmaßen
* erhebliche Einschränkungen der Sitz oder Stehfähigkeit
* anerkannte Sehbeeinträchtigungen im dafür vorgesehenen Bereich des Schießsports
Auch bei chronischen Erkrankungen muss individuell geprüft werden, ob die daraus entstehenden funktionellen Einschränkungen die Klassifizierungskriterien erfüllen. Eine Diagnose, ein Schwerbehindertenausweis oder ein Pflegegrad allein reichen dafür nicht aus.
2. Wie läuft die Klassifizierung im Schiesport aktuell in Deutschland ab?
Wer eine dauerhafte körperliche Einschränkung hat und am Schießsport teilnehmen möchte, sollte sich möglichst frühzeitig um eine Klassifizierung kümmern.
Der erste Ansprechpartner ist in der Regel im eigene Verein der Sportleiter oder du wendest dich direkt an den für Behinderte Bertreter / Referent dieser kann dir den direkten Kontakt zum zuständigen Klassiviziere des Kreis oder Landesverband hergestellt. Die weitere Bearbeitung und Terminvergabe erfolgt nach den geltenden Abläufen des jeweiligen Landesverbandes.
Für die Klassifizierung werden medizinische Unterlagen benötigt, aus denen die Erkrankung und vor allem die daraus entstehenden funktionellen Einschränkungen hervorgehen. Dazu können fachärztliche Befunde, Operationsberichte und aussagekräftige Funktionsbeschreibungen gehören.
Bei der Klassifizierung wird geprüft, welche sportrelevanten Funktionen eingeschränkt sind und welche Startklasse infrage kommt. Außerdem wird festgelegt beziehungsweise dokumentiert, welche Hilfsmittel nach den geltenden Bestimmungen verwendet werden dürfen.
Bei den Deutschen Meisterschaften besteht in der Regel die Möglichkeit, einen Termin zur Klassifizierung zu vereinbaren. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, sollte sich rechtzeitig vor der Meisterschaft des DSB bei der verantwortlichen Klassifizierungsstelle anmelden. Ein Termin während einer Deutschen Meisterschaft sollte frühzeitig vorher abgestimmt werden.
3. Parasport im Gewehr und Pistolenbereich
Im nationalen Para Schießsport gibt es die Klassivizierung SH1, SH2 sowie SH3 mit den jeweiligen weiteren Feine Abstufungen unterschieden.
SH1
In der Klasse SH1 können Sportlerinnen und Sportler antreten, die das Gewehr bzw. Pistole nach den geltenden Kriterien ohne die Nutzung von Federbock / Schlinge das Sportgerät im jeweiligen Anschlag selber in der gesamten Zeit halten können.
Die spezielle Einschränkungen betrifft hauptsächlich die Beine in der Beweglichkeit oder andere Körperfunktionen. Die hauptsächlich die Untere Körperhälfte betrifft.
Daraus ergibt sich der im Hilfmittelausweis bezeichnete Schiessstuhl damit ihm /ihr wird damit die Nutzung entsprechend eines Hocker mit der persönlichen Höhe von Xy eines anderem Sportler hingegen ist Rollstuhl der mit der Rückenlehnen Höhe von höchstens 17 cm unterhalb des c7 einem anderen Sportler darf hingegen den Hochstuhl im Wettkampf angelehnt im Anschlag steht erlaubt um ihre Behinderung im Sport dem normalen Sportler wettkampflich gleichwertig zu sein .
Für SH1 Sportler besteht nach den einschlägigen nationalen Bestimmungen grundsätzlich die Möglichkeit, neben den vorgesehenen Para Wettbewerben auch in regulären Sportklassen anzutreten, sofern die jeweiligen Teilnahmebedingungen und Ausrüstungsregeln erfüllt sind.
SH2
Die Klasse SH2 betrifft hauptsächlich Gewehrsportler, die aufgrund ihrer anerkannten funktionellen Einschränkungen die zugelassene Gewehrstütze den Federbock / Schlinge benötigen.
Dazu können beispielsweise Sportler mit erheblichen Einschränkungen der Schulterfunktion, der Armkraft oder der Fähigkeit gehören, das Gewicht des Gewehrs selbstständig zu tragen.
Je nach Klassifizierung und geltenden Regeln kann eine zugelassene Unterstützung eine andere vorgeschriebene Hilfe Assistenz zum Laden und zur Sicherung des Sportgerätes zum Einsatz kommen. Die Unterstützung muss den technischen sowie sportlicher Vorschriften entsprechen und im Hilfsmittelnachweis eingetragen sein.
Die Möglichkeit, mit einer solchen Unterstützung in einer regulären Sportklasse anzutreten, ist beiden parsportklassen leider auf Grund der benötigen Hilfmittel so nicht mit dem normalen Sportlern Vergleich bar. Deshalb muss vor der Meldung geprüft werden, welche Wettkampfklassen und Hilfsmittel in der jeweiligen Ausschreibung vom Veranstallter zugelassen sind.
Sehbehinderte Sportlerinnen und Sportler
Für sehbehinderte und blinde Menschen bestehen gesonderte Regelungen. Die Voraussetzungen richten sich nach den geltenden nationalen Klassifizierungskriterien und den jeweiligen technischen Bestimmungen.
Jeder Sportler hat neben einer eigenen Lampe zur ausleuchten des Standes auch die zusätzliche autistische Vorrichtung mit Kopfhörer . Die Assistenz hat hier mehr Kompetenzen um den Sportler in der Ausführung im Wettkampf zur Seite zu stehen . Neben Ausrichtung zum persönlichen Stand des Sportlers dürfen die Ergebnisse angesagt werden so das kein andere gestört wird. Sehbehinderte Sportler steht die gleichen Hilfmittel zu wenn sie zusätzlich eine körperliche Behinderung haben die auch unter Sh1 bzw sh2 fallen würden.
4. Welche Hilfsmittel können infrage kommen?
Die benötigten Hilfsmittel richten sich nach der individuellen Einschränkung, der jeweiligen Sportklasse und den technischen Regeln.
Im Gewehrbereich können dazu beispielsweise gehören:
* ein angepasster oder kürzerer Gewehrschaft
* ein für den Linksschuss geeigneter Schaft
* eine zugelassene Gewehrstütze der Federbock hierbei dürfen beide Hände genutzt werden
* eine nach den Regeln zugelassene Schlinge hier darf immer nur eine Hand am Gewehr angelegt werden diese halten .
* eine geeignete Sitzgelegenheit darunter versteht man ein Rollstuhl Hocker oder ein Tisch mit direkt eingebauter Sitzplatz
* ein regelkonformer Schießtisch
* angepasste Schießkleidung bei sitzende Sportlerinnen ist nur die gekürzte Jacke erlaubt eine Schiesshise ist bei Rollstuhl bzw Hocker nicht erlaubt .
* zugelassene Anpassungen zur Bedienung des Sportgerätes zum aus lösen des Schusses
* einem Riehmen höchst max. 5 cm Breite einen unterhalb des Knie dürfen die Beine mit den Rollstuhl gesichert werden .
* ein weiter Rhiemen mit höchstens 5 cm Breite der darf in der Mitte der Oberschenkel um beide Beine zusammengefasst werden .
Bei Pistolenwettbewerben können abhängig von der Disziplin und der Klassifizierung ebenfalls Anpassungen erforderlich sein. Dabei gelten die besonderen Anforderungen an das Halten und Bedienen der Pistole.
Eine Halterung die es Sportlerinnen mit nur einer Hand ermöglicht die Pistole Richtung scheibenanlage gesichert abzulegen und sicherheitkonform zu laden .
Auch bei besonderen Lösungen für die Abzugsauslösung für Sportlerinen die das Sportgerät mit dem Mund oder Release auslosen müssen oder beim Laden der Waffe Assistenz benötigen muss vorab geprüft und im hilmittelausweis vermerkt werden, damit die Teilnahmen nach den geltenden Regeln erlaubt sind. Eine individuelle technische Lösung zur Teilnahme ist erst nach medizinische sportlichen Klassivizierung und deren im Tranings Machbarkeit Abnahme die zeigt das alle relevanten sicherheitstechnische Vorgaben eingehalten werden könne zur Teilnahme sie für die Sportlerin oder den Sportler medizinisch notwendig erscheint.
5. Teilnahme an regulären Meisterschaften und Para Wettbewerben
Für viele Sportlerinnen und Sportler ist es wichtig, dass eine Klassifizierung nicht automatisch bedeutet, ausschließlich in einer Para Klasse starten zu müssen.
SH1 Sportler können im Rahmen der dafür geltenden nationalen Bestimmungen auch reguläre Wettkampfklassen teilnehmen . Dabei müssen die jeweilige Disziplin, die Altersklasse und die zulässige Ausrüstung die für sie im Hilfmittelausweis eingetragenen hilfmittel im Sport ganz normale berücksichtigt werden.
Bei SH2 Sportlern und bei sehbehinderten sh3/AB3 Sportlern bleiben nur die jeweiligen für sie in der Sportordnung Teil 9 und 10 vermerkten Dizilpinen in denen sie an Nationalen Wettkämpfen antreten dürfen bei allen anderen sind nur die Sonderveranstaltungen bzw. bei Rundenwettkämpfen die Vorgaben der Veranstalter von Höchstzahl bzw. ob offen Sportveranstaltungen wo wir gemeinsam mit nicht behinderte Sportler antreten dürfen vorab muss genauer geprüft werden, ob die benötigten Hilfsmittel bzw. die Anzahl der Teilnehmen Parsportler in einem Team begrenzt in der jeweiligen Disziplin vorab informiert genannt wurden und somit auch erlaubt sind.
Für das Auflageschießen gelten die entsprechenden Regelungen der Sportordnung Teil 9. Para Sportler können unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen in den angebotenen Altersklassen teilnehmen. Die Verwendung von Hilfsmitteln richtet sich nach den geltenden Bestimmungen und dem jeweiligen Nachweis.
Hörgeschädigte und gehörlose Sportler können grundsätzlich auch im regulären Schießsport antreten. Sie sollten die zuständige Aufsicht und die Wettkampfleitung rechtzeitig über ihren Kommunikationsbedarf informieren. Für den Gehörlosensport bestehen zusätzlich eigene Wettkampfangebote.
6. Hilfsmittelausweise und rechtzeitige Neuausstellung
Bitte achtet auf die Gültigkeit eurer Hilfsmittelausweise.
Nach dem derzeit mitgeteilten Stand sind die aktuell ausgestellten Hilfsmittelausweise bis 2029 gültig. Kümmert euch trotzdem rechtzeitig um die erforderliche Neuausstellung beziehungsweise Aktualisierung, damit es bei der Anmeldung zu Meisterschaften und bei der Überprüfung der Ausrüstung keine Schwierigkeiten gibt.
Wichtig ist, vor einer Neuausstellung beim zuständigen Landesverband nachzufragen, welche Unterlagen benötigt werden, welche Fristen gelten und ob sich die Anforderungen an die Dokumentation geändert haben.
Wenn sich die körperlichen Einschränkungen oder die verwendeten Hilfsmittel verändert haben, sollte ebenfalls frühzeitig geklärt werden, ob eine Aktualisierung des Nachweises erforderlich ist.
7. Änderungen bei den Schusszahlen im aktuellen Sportjahr
Bitte beachtet außerdem, dass es im diesem Sportjahr Anpassungen bei den Schusszahlen einzelner Disziplinen gibt. Bei Luftgewehr Liegend ist nun von 40 auf 60 Schuss Dezimal aufgestockt .
Verlasst euch deshalb nicht ausschließlich auf ältere Ausschreibungen oder auf die Schusszahlen aus vergangenen Meisterschaften. Prüft vor dem neuen Sportjahr die neue Sportordnung und die Ausschreibung der jeweiligen Meisterschaft.
Das betrifft insbesondere die Vorbereitung des Trainings, die Planung der Wettkampfserien und die Frage, wie viele Schüsse unter Wettkampfbedingungen trainiert werden sollten.
Da die konkreten Änderungen je nach Disziplin und Wettbewerb unterschiedlich sein können, sollten die jeweils gültigen Schusszahlen direkt anhand der aktuellen DSB Regelungen und der Ausschreibung überprüft werden.
8. Mein Appell an neue Sportlerinnen
Bitte wartet mit der Klassifizierung nicht bis kurz vor der ersten Meisterschaft. Wer bereits weiß, dass eine dauerhafte körperliche Einschränkung besteht, sollte frühzeitig mit dem Verein und dem zuständigen Landesverband sprechen.
Eine rechtzeitige Klassifizierung schafft Klarheit über die mögliche Startklasse, die benötigten Hilfsmittel mit den individuellen Anpassungen und die Teilnahme an den vorgesehenen Wettbewerben. So kann von Anfang an mit der passenden Ausrüstung trainiert werden.
Der Para Schießsport soll Menschen mit Behinderung den Zugang zum sportlichen Wettbewerb ermöglichen. Entscheidend ist, dass wir uns frühzeitig informieren, die geltenden Regeln besonders wenn nicht viele Sportler die eigene Diziplin nachgehen kann es im jeweiligen Verein aber auch Kreisverband schnell mal zu Problemen kommen wer selber sich selber in der sportordnung auskennt und sie beachten hat auch mal passende Lösungen für die kommenden Sportjahr .
Bitte kümmert euch rechtzeitig um eure Klassifizierung, prüft die Gültigkeit eurer Hilfsmittelausweise und informiert euch über mögliche Änderungen. So lassen sich unnötige Schwierigkeiten bei der Wettkampfmeldung vermeiden.
Entscheidend ist, wie sich eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung auf die Ausübung des Schießsports auswirkt. Dazu gehören beispielsweise Einschränkungen der Knochen, Gelenke und Muskulatur, der Beweglichkeit und Kraft, der Handfunktion sowie neurologische Beeinträchtigungen, die das Halten und Bedienen des Sportgerätes beeinflussen.
Grundlage für den nationalen Schießsport sind die jeweils gültige Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, insbesondere Teil 9 und Teil 10, sowie die ergänzenden Regelungen für den Behindertensport. Wenn man bedenkt das es aktuell drei feste Bestandteile an Sportgeräte aktuell Berücksichtigung finden darunter fallen die Gewehr- , Pistolen- und Bogendiziplinen der neuen Bereich des Blasrohrschiessen ist im Parasport noch aktuell im Aufbau .
Für internationale Wettkämpfe gelten zusätzlich die jeweiligen Bestimmungen von World Shooting Para Sport.
1. Welche Erkrankungen und Behinderungen können eine Klassifizierung begründen?
Eine Klassifizierung kann infrage kommen, wenn eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung die sportliche Ausübung wesentlich einschränkt und die dafür vorgesehenen Kriterien erfüllt sind.
Dazu können beispielsweise gehören:
* Erkrankungen und Verletzungsfolgen an Knochen und Gelenken
* ausgeprägte Arthrose mit eingeschränkter Beweglichkeit
* Folgen von Knochenbrüchen und Operationen mit bleibenden Funktionsverlusten
* Sehnenrupturen und Muskelschäden mit erheblichem Kraftverlust
* Einschränkungen des Schultergürtels und der Arme
* Lähmungen und Querschnittlähmungen
* neurologische Erkrankungen mit Auswirkungen auf Muskelkraft, Koordination oder Bewegungssteuerung
* Amputationen und andere anerkannte Beeinträchtigungen der Gliedmaßen
* erhebliche Einschränkungen der Sitz oder Stehfähigkeit
* anerkannte Sehbeeinträchtigungen im dafür vorgesehenen Bereich des Schießsports
Auch bei chronischen Erkrankungen muss individuell geprüft werden, ob die daraus entstehenden funktionellen Einschränkungen die Klassifizierungskriterien erfüllen. Eine Diagnose, ein Schwerbehindertenausweis oder ein Pflegegrad allein reichen dafür nicht aus.
2. Wie läuft die Klassifizierung im Schiesport aktuell in Deutschland ab?
Wer eine dauerhafte körperliche Einschränkung hat und am Schießsport teilnehmen möchte, sollte sich möglichst frühzeitig um eine Klassifizierung kümmern.
Der erste Ansprechpartner ist in der Regel im eigene Verein der Sportleiter oder du wendest dich direkt an den für Behinderte Bertreter / Referent dieser kann dir den direkten Kontakt zum zuständigen Klassiviziere des Kreis oder Landesverband hergestellt. Die weitere Bearbeitung und Terminvergabe erfolgt nach den geltenden Abläufen des jeweiligen Landesverbandes.
Für die Klassifizierung werden medizinische Unterlagen benötigt, aus denen die Erkrankung und vor allem die daraus entstehenden funktionellen Einschränkungen hervorgehen. Dazu können fachärztliche Befunde, Operationsberichte und aussagekräftige Funktionsbeschreibungen gehören.
Bei der Klassifizierung wird geprüft, welche sportrelevanten Funktionen eingeschränkt sind und welche Startklasse infrage kommt. Außerdem wird festgelegt beziehungsweise dokumentiert, welche Hilfsmittel nach den geltenden Bestimmungen verwendet werden dürfen.
Bei den Deutschen Meisterschaften besteht in der Regel die Möglichkeit, einen Termin zur Klassifizierung zu vereinbaren. Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, sollte sich rechtzeitig vor der Meisterschaft des DSB bei der verantwortlichen Klassifizierungsstelle anmelden. Ein Termin während einer Deutschen Meisterschaft sollte frühzeitig vorher abgestimmt werden.
3. Parasport im Gewehr und Pistolenbereich
Im nationalen Para Schießsport gibt es die Klassivizierung SH1, SH2 sowie SH3 mit den jeweiligen weiteren Feine Abstufungen unterschieden.
SH1
In der Klasse SH1 können Sportlerinnen und Sportler antreten, die das Gewehr bzw. Pistole nach den geltenden Kriterien ohne die Nutzung von Federbock / Schlinge das Sportgerät im jeweiligen Anschlag selber in der gesamten Zeit halten können.
Die spezielle Einschränkungen betrifft hauptsächlich die Beine in der Beweglichkeit oder andere Körperfunktionen. Die hauptsächlich die Untere Körperhälfte betrifft.
Daraus ergibt sich der im Hilfmittelausweis bezeichnete Schiessstuhl damit ihm /ihr wird damit die Nutzung entsprechend eines Hocker mit der persönlichen Höhe von Xy eines anderem Sportler hingegen ist Rollstuhl der mit der Rückenlehnen Höhe von höchstens 17 cm unterhalb des c7 einem anderen Sportler darf hingegen den Hochstuhl im Wettkampf angelehnt im Anschlag steht erlaubt um ihre Behinderung im Sport dem normalen Sportler wettkampflich gleichwertig zu sein .
Für SH1 Sportler besteht nach den einschlägigen nationalen Bestimmungen grundsätzlich die Möglichkeit, neben den vorgesehenen Para Wettbewerben auch in regulären Sportklassen anzutreten, sofern die jeweiligen Teilnahmebedingungen und Ausrüstungsregeln erfüllt sind.
SH2
Die Klasse SH2 betrifft hauptsächlich Gewehrsportler, die aufgrund ihrer anerkannten funktionellen Einschränkungen die zugelassene Gewehrstütze den Federbock / Schlinge benötigen.
Dazu können beispielsweise Sportler mit erheblichen Einschränkungen der Schulterfunktion, der Armkraft oder der Fähigkeit gehören, das Gewicht des Gewehrs selbstständig zu tragen.
Je nach Klassifizierung und geltenden Regeln kann eine zugelassene Unterstützung eine andere vorgeschriebene Hilfe Assistenz zum Laden und zur Sicherung des Sportgerätes zum Einsatz kommen. Die Unterstützung muss den technischen sowie sportlicher Vorschriften entsprechen und im Hilfsmittelnachweis eingetragen sein.
Die Möglichkeit, mit einer solchen Unterstützung in einer regulären Sportklasse anzutreten, ist beiden parsportklassen leider auf Grund der benötigen Hilfmittel so nicht mit dem normalen Sportlern Vergleich bar. Deshalb muss vor der Meldung geprüft werden, welche Wettkampfklassen und Hilfsmittel in der jeweiligen Ausschreibung vom Veranstallter zugelassen sind.
Sehbehinderte Sportlerinnen und Sportler
Für sehbehinderte und blinde Menschen bestehen gesonderte Regelungen. Die Voraussetzungen richten sich nach den geltenden nationalen Klassifizierungskriterien und den jeweiligen technischen Bestimmungen.
Jeder Sportler hat neben einer eigenen Lampe zur ausleuchten des Standes auch die zusätzliche autistische Vorrichtung mit Kopfhörer . Die Assistenz hat hier mehr Kompetenzen um den Sportler in der Ausführung im Wettkampf zur Seite zu stehen . Neben Ausrichtung zum persönlichen Stand des Sportlers dürfen die Ergebnisse angesagt werden so das kein andere gestört wird. Sehbehinderte Sportler steht die gleichen Hilfmittel zu wenn sie zusätzlich eine körperliche Behinderung haben die auch unter Sh1 bzw sh2 fallen würden.
4. Welche Hilfsmittel können infrage kommen?
Die benötigten Hilfsmittel richten sich nach der individuellen Einschränkung, der jeweiligen Sportklasse und den technischen Regeln.
Im Gewehrbereich können dazu beispielsweise gehören:
* ein angepasster oder kürzerer Gewehrschaft
* ein für den Linksschuss geeigneter Schaft
* eine zugelassene Gewehrstütze der Federbock hierbei dürfen beide Hände genutzt werden
* eine nach den Regeln zugelassene Schlinge hier darf immer nur eine Hand am Gewehr angelegt werden diese halten .
* eine geeignete Sitzgelegenheit darunter versteht man ein Rollstuhl Hocker oder ein Tisch mit direkt eingebauter Sitzplatz
* ein regelkonformer Schießtisch
* angepasste Schießkleidung bei sitzende Sportlerinnen ist nur die gekürzte Jacke erlaubt eine Schiesshise ist bei Rollstuhl bzw Hocker nicht erlaubt .
* zugelassene Anpassungen zur Bedienung des Sportgerätes zum aus lösen des Schusses
* einem Riehmen höchst max. 5 cm Breite einen unterhalb des Knie dürfen die Beine mit den Rollstuhl gesichert werden .
* ein weiter Rhiemen mit höchstens 5 cm Breite der darf in der Mitte der Oberschenkel um beide Beine zusammengefasst werden .
Bei Pistolenwettbewerben können abhängig von der Disziplin und der Klassifizierung ebenfalls Anpassungen erforderlich sein. Dabei gelten die besonderen Anforderungen an das Halten und Bedienen der Pistole.
Eine Halterung die es Sportlerinnen mit nur einer Hand ermöglicht die Pistole Richtung scheibenanlage gesichert abzulegen und sicherheitkonform zu laden .
Auch bei besonderen Lösungen für die Abzugsauslösung für Sportlerinen die das Sportgerät mit dem Mund oder Release auslosen müssen oder beim Laden der Waffe Assistenz benötigen muss vorab geprüft und im hilmittelausweis vermerkt werden, damit die Teilnahmen nach den geltenden Regeln erlaubt sind. Eine individuelle technische Lösung zur Teilnahme ist erst nach medizinische sportlichen Klassivizierung und deren im Tranings Machbarkeit Abnahme die zeigt das alle relevanten sicherheitstechnische Vorgaben eingehalten werden könne zur Teilnahme sie für die Sportlerin oder den Sportler medizinisch notwendig erscheint.
5. Teilnahme an regulären Meisterschaften und Para Wettbewerben
Für viele Sportlerinnen und Sportler ist es wichtig, dass eine Klassifizierung nicht automatisch bedeutet, ausschließlich in einer Para Klasse starten zu müssen.
SH1 Sportler können im Rahmen der dafür geltenden nationalen Bestimmungen auch reguläre Wettkampfklassen teilnehmen . Dabei müssen die jeweilige Disziplin, die Altersklasse und die zulässige Ausrüstung die für sie im Hilfmittelausweis eingetragenen hilfmittel im Sport ganz normale berücksichtigt werden.
Bei SH2 Sportlern und bei sehbehinderten sh3/AB3 Sportlern bleiben nur die jeweiligen für sie in der Sportordnung Teil 9 und 10 vermerkten Dizilpinen in denen sie an Nationalen Wettkämpfen antreten dürfen bei allen anderen sind nur die Sonderveranstaltungen bzw. bei Rundenwettkämpfen die Vorgaben der Veranstalter von Höchstzahl bzw. ob offen Sportveranstaltungen wo wir gemeinsam mit nicht behinderte Sportler antreten dürfen vorab muss genauer geprüft werden, ob die benötigten Hilfsmittel bzw. die Anzahl der Teilnehmen Parsportler in einem Team begrenzt in der jeweiligen Disziplin vorab informiert genannt wurden und somit auch erlaubt sind.
Für das Auflageschießen gelten die entsprechenden Regelungen der Sportordnung Teil 9. Para Sportler können unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen in den angebotenen Altersklassen teilnehmen. Die Verwendung von Hilfsmitteln richtet sich nach den geltenden Bestimmungen und dem jeweiligen Nachweis.
Hörgeschädigte und gehörlose Sportler können grundsätzlich auch im regulären Schießsport antreten. Sie sollten die zuständige Aufsicht und die Wettkampfleitung rechtzeitig über ihren Kommunikationsbedarf informieren. Für den Gehörlosensport bestehen zusätzlich eigene Wettkampfangebote.
6. Hilfsmittelausweise und rechtzeitige Neuausstellung
Bitte achtet auf die Gültigkeit eurer Hilfsmittelausweise.
Nach dem derzeit mitgeteilten Stand sind die aktuell ausgestellten Hilfsmittelausweise bis 2029 gültig. Kümmert euch trotzdem rechtzeitig um die erforderliche Neuausstellung beziehungsweise Aktualisierung, damit es bei der Anmeldung zu Meisterschaften und bei der Überprüfung der Ausrüstung keine Schwierigkeiten gibt.
Wichtig ist, vor einer Neuausstellung beim zuständigen Landesverband nachzufragen, welche Unterlagen benötigt werden, welche Fristen gelten und ob sich die Anforderungen an die Dokumentation geändert haben.
Wenn sich die körperlichen Einschränkungen oder die verwendeten Hilfsmittel verändert haben, sollte ebenfalls frühzeitig geklärt werden, ob eine Aktualisierung des Nachweises erforderlich ist.
7. Änderungen bei den Schusszahlen im aktuellen Sportjahr
Bitte beachtet außerdem, dass es im diesem Sportjahr Anpassungen bei den Schusszahlen einzelner Disziplinen gibt. Bei Luftgewehr Liegend ist nun von 40 auf 60 Schuss Dezimal aufgestockt .
Verlasst euch deshalb nicht ausschließlich auf ältere Ausschreibungen oder auf die Schusszahlen aus vergangenen Meisterschaften. Prüft vor dem neuen Sportjahr die neue Sportordnung und die Ausschreibung der jeweiligen Meisterschaft.
Das betrifft insbesondere die Vorbereitung des Trainings, die Planung der Wettkampfserien und die Frage, wie viele Schüsse unter Wettkampfbedingungen trainiert werden sollten.
Da die konkreten Änderungen je nach Disziplin und Wettbewerb unterschiedlich sein können, sollten die jeweils gültigen Schusszahlen direkt anhand der aktuellen DSB Regelungen und der Ausschreibung überprüft werden.
8. Mein Appell an neue Sportlerinnen
Bitte wartet mit der Klassifizierung nicht bis kurz vor der ersten Meisterschaft. Wer bereits weiß, dass eine dauerhafte körperliche Einschränkung besteht, sollte frühzeitig mit dem Verein und dem zuständigen Landesverband sprechen.
Eine rechtzeitige Klassifizierung schafft Klarheit über die mögliche Startklasse, die benötigten Hilfsmittel mit den individuellen Anpassungen und die Teilnahme an den vorgesehenen Wettbewerben. So kann von Anfang an mit der passenden Ausrüstung trainiert werden.
Der Para Schießsport soll Menschen mit Behinderung den Zugang zum sportlichen Wettbewerb ermöglichen. Entscheidend ist, dass wir uns frühzeitig informieren, die geltenden Regeln besonders wenn nicht viele Sportler die eigene Diziplin nachgehen kann es im jeweiligen Verein aber auch Kreisverband schnell mal zu Problemen kommen wer selber sich selber in der sportordnung auskennt und sie beachten hat auch mal passende Lösungen für die kommenden Sportjahr .
Bitte kümmert euch rechtzeitig um eure Klassifizierung, prüft die Gültigkeit eurer Hilfsmittelausweise und informiert euch über mögliche Änderungen. So lassen sich unnötige Schwierigkeiten bei der Wettkampfmeldung vermeiden.
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